Liebe Leserin, lieber Leser
Die Tage des Eigenmietwerts sind gezählt. Bald wird das fiktive Einkommen auf selbst genutztem Wohneigentum Geschichte sein. Was nach Befreiung klingt, bringt jedoch neue Spielregeln: Mit der Abschaffung entfallen auch der Abzug von Hypothekarzinsen sowie die steuerliche
Geltendmachung von Unterhalts- und Renovationskosten. Für Wohneigentümer schliesst sich das Zeitfenster für steuerlich attraktive Investitionen.
Wer schon länger von einem neuen Bad träumt, sollte nicht auf Verlängerung hoffen. Ab 2029 wird neu gerechnet. Wenn es dabei um die sinnvolle Reihenfolge von Investitionen geht, lohnt sich ein genauer Blick ins Bad. Kaum ein anderer Bereich steigert so unmittelbar den täglichen Komfort und zugleich den Marktwert einer Liegenschaft. Eine Badsanierung bietet zudem Gelegenheit, hinter die Wand zu schauen und bei Bedarf zu modernisieren: Sanitärleitungen, Installationen oder Wasserqualität. Diese unsichtbaren, zukunftssicheren Erneuerungen helfen, spätere Folgekosten zu vermeiden.
Damit aus einer Frist kein Schnellschuss wird, braucht es Weitsicht und Erfahrung. Wir Profis denken Projekte ganzheitlich: von der sorgfältigen Raumanalyse über kreative Entwürfe und transparente Offerten bis zur präzisen Umsetzung mit verbindlichen Terminen und Garantien.
Herzliche Grüsse
Cornelia und Martin Dubach-Lehmann
